Liebe Kollegin, lieber Kollege,
Es tut sich wieder so einiges in der Zahnmedizin. Alles auf einen Blick im folgenden Newsletter!
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Noch mehr aktuelle News auf unseren Facebook-Profilen:
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1.) Assistentin gesucht
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Prof. DDr. Andreas Eder sucht für seine Privatordination im 1. Bezirk (Lichtenfelsgasse 1) noch eine motivierte Assistentin.
Bevorzugt werden Studentinnen, die den 2. Studienabschnitt beendet haben, und ein Wartejahr haben.
Ordinationszeiten sind Di, Do und Freitag von 14-21 Uhr und Mittwoch von 12-18 Uhr. Die Arbeitszeiten teilen sich die Assistentinnen untereinander auf.
Angeboten werden:
- ein grundlegendes Wissen über den Ablauf der zahnärztlichen Tätigkeiten am Patienten, was für das 72-Wochen-Praktikum unentbehrlich ist
- Assistenzen bei OP's (Sinuslifts, Implantationen, WSRs etc)
- grundlegende Kenntnis über die zahnärztliche Werkstoffkunde uvm.
Dein Aufgabenbereich umfasst:
- alle Aufgaben einer zahnärztlichen Assistenz (zB Einheit reinigen, Patienten aufnehmen, Röntgenbilder machen, Zemente anrühren, Alginat-Abdrücke nehmen, Materialien vorbereiten etc)
Wenn du Lust bekommen hast, bewirb dich bitte mit Lebenslauf unter ordination@ddr-eder.at oder ruf an unter 0699/19187749.
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2.) Der ZIV – was er ist und was er kann – ein Brief von DDr. Claudius Ratschew
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Liebe Studentinnen und Studenten der Zahnmedizin!
Im Jahre 1954 wurde von standespolitisch engagierten Zahnärztinnen und Zahnärzten ein Verein gegründet, dessen Zweck von Anfang an darin bestand, mit allem Nachdruck die Berufsinteressen der Zahnärzteschaft zu vertreten. Konsequenterweise gab man ihm daher damals den Namen „Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs“, oder abgekürzt eben ZIV. Zu seinen Aufgaben gehörte schon immer die Sicherstellung unserer Existenz als freier Berufsstand, schließlich sind über 90% der heimischen Zahnbehandler in freier Praxis niedergelassen. An dieser politischen Linie des ZIV hat sich bis heute nichts geändert. Da wir Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Ärztekammern schon immer eine leicht überstimmbare Minderheit von nur etwa 10% der Kammermitglieder darstellten, bestand von Anfang an auch das Bestreben danach, eine eigene, von den anderen Ärztegruppierungen unabhängige, zahnärztliche Standesvertretung zu gründen. Dieses für unsere Autonomie in Wahrheit lebensnotwendige Vereinsziel konnte im Jahr 2006 mit der Gründung der Zahnärztekammer nach Jahrzehnten mühevoller politischer Arbeit endlich erreicht werden. Damit haben die Funktionäre des ZIV standespolitische Geschichte geschrieben!
Eine wichtige Säule unserer Vereinstätigkeit stellt aber auch die Fortbildung der Kollegenschaft dar, wobei wir im Rahmen unserer „ZIV-Zukunftsakademie“ schon viele Jahre darum bemüht sind, gerade unseren jüngsten Kolleginnen und Kollegen, nämlich Ihnen, schon während des Studiums hilfreich zur Seite zu stehen. So veranstaltet der ZIV alljährlich in Zusammenarbeit mit der Landeszahnärztekammer für Wien und mit der Österreichischen Hochschülerschaft den beliebten „ZIV-Praxismanagementkurs“. In 9 Abenden werden hierbei den Studentinnen und Studenten der letzten 4 Studiensemester aus erster Hand alle wissenswerten Inhalte vermittelt, die einen sicheren Einstieg in die zahnärztliche Berufswelt ermöglichen sollen. Und das, im Gegensatz zu den meisten anderen Kursangeboten dieser Art, völlig objektiv und vor allem ohne jegliches finanzielle Verkaufsinteresse des Veranstalters! Weiters sind wir stets darum bemüht, ebenfalls in Zusammenarbeit mit der ÖH weitere Studentenkurse anzubieten, wobei es uns ein Anliegen ist, spezifische Fortbildungswünsche der Studierenden zu berücksichtigen.
Als Präsident des ZIV möchte ich Sie nun dazu einladen, dem ZIV schon während Ihres Studiums beizutreten, unser Studentenfortbildungsprogramm mitzugestalten oder ganz einfach nur daran teilzunehmen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Studierende lediglich € 7,30 pro Jahr, ein Anmeldeformular finden Sie im Internet unter www.ziv.at. Mit der Hoffnung, Sie bald als ZIV-Mitglied begrüßen zu dürfen, verbleibe ich
Mit herzlichen, kollegialen Grüßen
DDr. Claudius Ratschew
Präsident
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3.) Prop2 Antritt ohne Prop1 wieder möglich!
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Auch dieses Jahr haben wir wieder bewirkt, dass Leute, denen das Prop1 noch fehlt, wieder zu den Prop2 Praktika antreten dürfen. Voraussetzung dafür ist natürlich – unabhängig vom Prop1 – der positiv absolvierte KOS-Test.
Im Juni kann das Prop1 absolviert werden, im September dann das Prop2. Voraussetzung dafür sind wiederum das positiv absolvierte Okklusionspraktikum und Sezierkurs. Bei Fragen schreib bitte an barbara.horninger@oemu.at
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4.) Die Paro – was passiert jetzt?
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Wie bereits die meisten wissen, wurde die Abteilung der Parodontologie auf der BGZMK aufgelöst und auf die Abteilungen Konservierende Zahnheilkunde und Orale Chirurgie aufgeteilt. Für die Studierenden ändert sich nichts, es wurde allerdings ein neuer Slot-Plan entwickelt, der 50 % mehr Behandlungen zulassen soll.
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5.) Umstieg von Keramik- auf Kunststoffinlays in der BGZMK
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Um dem internationalen Standard gerecht zu werden, stellt die BGZMK in Zukunft auf sogenannte ICACs um. Durch leichtere Reparaturmöglichkeiten, weniger Vorkommen von Mikrorissen, dem besseren Adhäsivverhalten und der Möglichkeit der Herstellung in der Haustechnik erscheinen Kunststoffinlays für die BGZMK die sinnvollere Variante. Keramikinlays kosten in Zukunft 20 % mehr.
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6.) Workshop
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Montag, 20. Februar 2012 um 16 Uhr, prothetisches Besprechungszimmer (neben Bibliothetk)
Vortrag über Glaserstifte
Anmeldung bitte bei Frau Sperlich im proth. Sekretariat
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7.) Was zu tun ist, wenn’s nach dem Abschluss nach Deutschland geht
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Voraussetzung um in Deutschland nach Ihrem Examen praktizieren zu können, ist eine deutsche Approbation. Soweit diese von der Universität nicht automatisch für Deutschland mitbeantragt wird, müssen die Absolventen dies bei den zuständigen Regierungspräsidien bzw. Bezirksregierungen selbst machen. Neben dem Examenszeugnis und der Approbation des Studienlandes müssen noch folgende Bescheinigungen vorgelegt werden:
- Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde des Studienlandes aus der hervorgeht, dass die von Ihnen erworbene zahnärztliche Ausbildung nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG abgeschlossen wurde,
- Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde des Studienlandes aus der hervorgeht, dass gegen Sie keine disziplinarrechtlichen oder berufsrechtlichen Schritte eingeleitet wurden oder dies beabsichtigt ist,
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde des Heimat- bzw. Studienlandes, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung des zahnärztlichen Berufes berechtigt sind (uneingeschränkte Berufsausübungserlaubnis)
- Anstellungsbestätigung einer ärztlichen Praxis oder einer Klinik im Regierungsbezirk Düsseldorf oder Erklärung dass Sie beabsichtigen Ihre ärztliche Tätigkeit im Regierungsbezirk Düsseldorf ausüben zu wollen.
- Erklärung, dass Sie in keinem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt haben oder stellen werden,
- Führungszeugnis der Belegart O, das nicht früher als einen Monat vor der Antragstellung ausgestellt sein darf (zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt), bei ausländischen Bewerbern entsprechende amtliche Bescheinigung des Heimat- oder Herkunftslandes in deutscher Übersetzung von einer in der Bundesrepublik Deutschland gerichtlich ermächtigten Person.
Erst wenn diese ganzen Unterlagen vorliegen, erteilen die zuständigen Behörden eine deutsche Approbation. Mit dieser Approbation, welche zudem Grundlage für jeden Arbeitsvertrag ist, kann dann die Beschäftigung bei den zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen beantragt werden und wenn notwendig die Eintragung in das Zahnarztregister.
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IFS - Institut für Studentenkurse informiert
Das Institut für Studentenkurse bietet dir unter www.studentenkurse.at viele maßgeschneiderte Kurse für ein erfolgreiches Studium!
SIP 1: Kursbeginn 13.3.2012, 8.5.2012 oder 29.5.2012
SIP 2: Kursbeginn 30.4.2012 oder 29.5.2012
SIP 3: Kursbeginn 4.6.2012
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