Zulassung
Erforderliche Schritte zur Zulassung
1. Eignungstest
Alle Personen, die erstmals im Wintersemester jeden Jahres an der Medizinischen Universität Wien eine Zulassung zum Diplomstudium Humanmedizin (N202) und/oder Diplomstudium Zahnmedizin (N203) anstreben, müssen am Auswahlverfahren für das jeweilige Studienjahr teilnehmen.
Das genaue Verfahren und die Fristen für den EMS-Test sind der Homepage www.eignungstest-medizin.at zu entnehmen. Bitte beachten Sie die dort festgelegten Fristen.
2. Ergebnisfeststellung der Zulassung
Die Ergebnisfeststellung führt zu einer Rangliste der Studienwerber für die jeweiligen Studienrichtungen (Humanmedizin und Zahnmedizin). Das Ergebnis wird voraussichtlich jeweils Ende Juli/Anfang August veröffentlicht. Zum Studium der Human- bzw. Zahnmedizin können nur jene Studienwerber zugelassen werden, die aufgrund der Rangliste einen Platz für das gewählte Studium erhalten haben. Die Zulassung erfolgt dann in der Studien- und Prüfungsabteilung der Medizinischen Universität Wien. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die für eine Zulassung erforderlichen sonstigen Voraussetzungen und Dokumente überprüft (Reifeprüfungszeugnis, u.a.).
3. Zulassung
Um Zulassung (Aufnahme zum Studium) müssen Studienwerber ansuchen, die an der Medizinischen Universität Wien ein Studium beginnen wollen und über den EMS-Test einen Studienplatz zugewiesen bekommen. Die Zulassung und die damit verbundene erste Meldung erfolgt in der Studien- und Prüfungsabteilung der Medizinischen Universität Wien, Spitalgasse 23, Ebene 00, 1090 Wien. Die Aufnahme /Zulassung erfolgt während der Zulassungsfrist.
Bitte beachten:
Die Anmeldung für den Kleingruppenplatz muss bis spätestens 15. September erfolgen. Nach dem 15. September ist eine Zulassung (innerhalb der Zulassungsfrist) weiterhin möglich, jedoch ist eine Anmeldung für einen Kleingruppenplatz und somit die Teilnahme am Pflichtstudium nicht mehr möglich.
Zur Zulassung sind folgende Unterlagen bzw. Dokumente vorzulegen:
- Gültiges Reisedokument oder eigener Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
- Nachweis der Universitätsreife durch ein Reifeprüfungs-, Berufsreifeprüfungs- oder Studienberechtigungszeugnis oder ein gleichwertiges ausländisches Reifezeugnis sowie das Abschlusszeugnis im ORIGINAL (und MIT EINER KOPIE für nicht EU Reifezeugnisse); falls erforderlich, Nachweis über Zusatzprüfung (Biologie und Umweltkunde)
- falls vorhanden: österreichische Sozialversicherungsnummer (Versicherungskarte oder Krankenschein)
- Lichtbild
- falls erforderlich: bei Übertritt von einer anderen österreichischen Universität bei gleicher Studienrichtung: Abgangsbescheinigung und Studienerfolgsnachweis (inkl. negativer Prüfungen)
- Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Fremdsprachige Dokumente müssen ordnungsgemäß beglaubigt und amtlich ins Deutsch/Englische übersetzt sein.
Nach Prüfung der Unterlagen und Dokumente erhält der Studienwerber die Matrikelnummer, die Studiengebühr bzw. der ÖH-Beitrag kann mittels Bankomatkarte (Maestrokarte) am Schalter beglichen werden. Die Aufnahme kann sofort durchgeführt werden.
Wird die Bezahlung der Studiengebühr bzw. des ÖH-Beitrages mittels Erlagschein durchgeführt, müssen Sie mit einer Verbuchungszeit von ca. einer Woche rechnen, danach können Sie zum Studierenden übernommen werden. Die Aufnahme und Zulassung wird erst nach Einlangen der Studiengebühr bzw. des ÖH-Beitrages rechtswirksam. Diese Zahlungsweise erfordert ein nochmaliges Erscheinen in der Studien- und Prüfungsabteilung.
Jeder Studierende kann nur eine Matrikelnummer führen! Jene Matrikelnummer, die bei der allerersten Zulassung an einer österreichischen Universität vergeben wurde, bleibt lebenslang auch für alle weiteren bzw. späteren Studien erhalten.
Wichtige Hinweise:
Für die Zulassung ist die persönliche Anwesenheit in der Studien- und Prüfungsabteilung erforderlich. Für die Richtigkeit aller Angaben haftet der Antragsteller persönlich.
Für Quereinsteiger gelten die dafür vorgesehenen Quereinsteiger-Regelungen.




