ÖMU FAQs
Inhalt
2. Wechsel von Zahn- auf Humanmedizin
3. Versicherung
4. Famulatur
5. Prüfungssystem
6. Diplomarbeit
7. Ergänzungsprüfungen
1. Hepatitis-Impfung
Als Studierender der MUW kannst du dich auf der ÖH kostenlos gegen Hepatitis A und B impfen lassen.
Melde dich einfach zu dein Öffnungszeiten auf der ÖH (AKH Ebene 6M) an. Bring zur Anmeldung bitte deinen Studentenausweis und deine e-card mit. Solltest du keine österreichische Sozialversicherungsnummer haben nimm bitte auch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass …) mit. Eine Anmeldung per e-mail ist leider nicht möglich.
Da mit TWINRIX® (Hepatitis A und B) geimpft wird ist eine Einzelimpfung für A oder B nicht möglich.
Die Grundimmunisierung erfolgt in 3 Teilimpfungen mit anschließender Titer-Bestimmung. Solltest du nicht ausreichend geschützt sein erhälst du eine weitere Impfungen bis der Schutz gewährleistet ist.
Die Impfung selbst erfolgt immer Montags zwischen 16:30 und 17:30 Uhr im Klinischen Institut für Hygiene und medizinische Mikrobiologie in der Kinderspitalgasse 15, 1090 Wien. Solltest du deine Impfungen bereits extern erhalten haben und möchtest jetzt nur deinen Titer bestimmen lassen, kannst du dies ebenfalls zu den oben genannten Zeiten durchführen lassen.
Bei individuellen Fragen steht dir das ÖH-Team mit Rat und Tat zur Verfügung.
2. Wechsel von Zahn- und Humanmedizin
Hast du die SIP 1 positiv absolviert, musst du den EMS nicht noch einmal machen. Mit absolvierten 60 ECTS fällst du in die Quereinsteiger – Regelung (§14 der Verordnung über die Zulässungsbeschränkungen in Zahn- und Humanmedizin)
Für den Quereinstieg oder dem Wechsel von Zahn- auf Humanmedizin musst du dich zwischen 1. und 14. August in der Studien- und Prüfungsabteilung persönlich melden und sämtliche Nachweise über bereits erbrachte Leistungen abgeben. Daraufhin wird geprüft ob und in welcher Semester ein Quereinstieg/Wechsel möglich ist.
Sofern die Vorraussetzungen erfüllt sind ist ein Quereinstieg im 3., 5., 7., 9. und 11. Semester möglich.
Da freie Plätze jedoch Mangelware sind, erfolgt die Platzvergabe über einen Reihungstest der Inhalte der ersten 4 Jahre prüft.
Bedenke bitte, dass du bei einem Wechsel von Zahn- auf Humanmedizin nach dem 4. Semester, mit einer Zeitverzögerung rechnen musst, da sämtliche Praktika erbracht werden müssen.
3. Versicherung
Mit dem Einzahlen des ÖH-Beitrags bist du automatisch Unfall und Haftpflicht versichert. Dein Versicherungsschutz gilt, solange dein Studentenausweis gültig ist.
Prinzipiell sind alle Unfälle und Schäden gedeckt, die im Rahmen des Studiums entstehen können. Unfälle und Schäden, die im Zuge von Veranstaltungen mit direktem Bezug zum Studium, wie z.B. Exkursionen, Ausflüge, USI-Kurse, ÖH-Veranstaltungen oder Praktika bzw. Famulaturen werden ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst. Auch freiwillige Famulaturen fallen darunter. Darüber hinaus sind auch die Wege zu bzw. von den oben genannten Veranstaltungen bzw. Tätigkeiten inkludiert. Auch der Weg von der Uni zum nächstgelegenen Supermarkt ist versichert, solange es zur Befriedigung eines Bedürfnisses des täglichen Lebens dient, wie z.B. der Kauf eines Snacks. Der Versicherungsschutz gilt übrigens auch bei Auslandssemestern und erstreckt sich fast auf die ganze Welt.
Oft benötigt du für deine Auslandsfamulatur oder -semester eine Versicherungsbestätigung. Diese kannst du dir von der Bundes-ÖH ausstellen lassen. Schreib einfach ein Mail mit dem Betreff „Bestätigung“, deiner aktuellen Abschrift, deiner Matrikelnummer und der Bildungseinrichtung an der du studierst an studierendenversicherung [at] oeh [dot] ac [dot] at.
Für die Medizinische Universität Wien zuständige Allianzberater:
Helmut Mojescick
office [at] k-l [dot] at
tel: 01/ 786 39 00
Eric Rubas
rubas [at] rubas [dot] at
tel: 01/ 310 06 03
4. Famulatur
Was ist eine Famulatur?
Die Famulatur (lat.: Famulus = der Diener) stellt einen praktischen Teil unseres Studiums dar und soll uns mit den Fertigkeiten im alltäglichen Arztberuf vertraut machen. Ziel der Famulatur ist es, die Stationsarbeit und Ambulanztätigkeit kennen zu lernen, Notfälle zu erkennen, unter Aufsicht selbstständig zu arbeiten, diagnostische und therapeutische Vorgangsweisen zu erlernen und ärztliche Haltungen und Einstellungen zu erlernen und zu überprüfen.
Ab wann kannst du famulieren?
Prinzipiell ist es in jedem Abschnitt möglich zu famulieren, so auch im ersten Jahr, als Pflichtfamulatur wird sie jedoch noch nicht angerechnet. Erst nach absolvieren der SIP1, des Famulaturpropädeutikums, ärztlicher Gesprächsführung A, ärztliche Grundfertigkeiten und physikalische Krankenuntersuchung ist es möglich Famulaturen anrechnen zu lassen.
Wo kannst du famulieren?
Laut Studienplan kann die Pflichtfamulatur nur an Einrichtungen angerechnet werden, an denen die von der Curriculumskommission anerkannten Richtlinien des neuen Curriculums eingehalten werden. Diese Richtlinien sollen dazu dienen, dass du als Famulant nicht als billige Putzkraft oder zum Kaffee kochen eingesetzt wirst, sondern unter ärztlicher Betreuung genug Zeit hast, Fertigkeiten zu erlernen. Die Liste der empfohlenen Krankenhäuser findest du auf der Homepage der MUW. Solltest du in einem Krankenhaus famulieren wollen, das nicht auf der Liste aufgeführt ist, würden wir dir empfehlen, zuerst mit der Studienabteilung Rücksprache zu halten.
Famulaturen im Bereich der Allgemeinmedizin können nur in anerkannten Lehrpraxen für Allgemeinmedizin im Mindestausmaß von 2 Wochen, anerkannt werden. Für die Anerkennung ist eine Bestätigung des Status einer Lehrpraxis für Allgemeinmedizin, sowie ein Nachweis des Stundenumfanges der Famulatur (mindestens 50 Stunden in 2 Wochen) vorzulegen.
Wie sind die Richtlinien für die Famulatur?
Insgesamt musst du 18 Wochen famulieren, davon müssen 4 Wochen Innere Medizin, 4 Wochen Chirurgie, 4 Wochen Primärversorgung (wobei du 2 Wochen Allgemeinmedizin und 2 Wochen auf eine Unfall- bzw. Notfallambulanz absolvieren musst) und 2 Wochen Pathologie (erst nach SIP2) absolviert werden. Die restlichen 4 Wochen kannst du frei ein Fach wählen.
Um praxisnahe Kenntnisse des Prozessmanagements im Gesundheitswesen sowie des Gesundheitssystems in Österreich zu erwerben, sind mindestens 4 Wochen an einer Abteilung für Innere Medizin sowie mindestens 4 Wochen in einer Einrichtung der Primärversorgung (Ordinationen für Allgemeinmedizin, Notfallaufnahmen, Unfallambulanzen) auf jeden Fall in Österreich zu absolvieren. Damit du dir eine Famulatur anrechnen lassen kannst, muss diese mindestens 2 Wochen dauern.
Ist famulieren auch im Ausland möglich?
In EU-Mitgliedsstaaten an Famulaturspitälern absolvierte Famulaturen können im Höchstausmaß von 10 Wochen als Pflichtfamulatur anerkannt werden. Für die Anerkennung ist das, vom jeweiligen Famulaturspital vollständig ausgefüllte Formular „Clerkship certificate“ vorzulegen.
Famulaturspitäler sind grundsätzlich nur Universitätskliniken und Lehrkrankenhäuser. Alle anderen Famulaturen, Universitätskliniken und Lehrkrankenhäuser absolviert werden, sind von der Curriculumdirektion zu genehmigen und müssen bei der Studien- und Prüfungsabteilung eingereicht werden. Dabei ist eine Beschreibung der Einrichtung sowie eine Originalbestätigung der Einrichtung über die Famulaturinhalte beizubringen.
Im Rahmen der Auslandfamulatur können max. 4 Wochen Pflichtfamulatur außerhalb der EU absolviert werden.
(Anerkennung und Famulaturspitäler wie innerhalb der EU).
Was sollte ein Famulant immer bei sich haben?
Kleidung wird dir meist vom Krankenhaus zur Verfügung gestellt. Du solltest nur ein Stethoskop, einen Stauschlauch, eine Diagnoselampe und etwas zum Schreiben mit haben.
Ist man im Zuge einer Famulatur versichert?
Ja du bist, bei allen Tätigkeiten die dein Medizinstudium betreffen, über die ÖH versichert.
Die ÖH Unfall- und Haftpflichtversicherung gilt für alle Studierenden die den ÖH Beitrag eingezahlt haben.
Bei manchen Famulaturen, vorallem im Ausland wird ein Nachweis über den Versicherungsstatus verlangt. Diesen kannst du per Mail an studierendenversicherung [at] oeh [dot] ac [dot] at anfordern.
Weitere Informationen:
Über jeden Fachteil der Pflichtfamulatur wird eine Evaluierung zur Gewährleistung und Weiterentwicklung der Qualität der Famulatur durchgeführt.
Du evaluierst dabei die Famulatur selbst und die Abteilung bzw. Lehrpraxis, an der du die Famulatur absolvierst hast, dein Betreuer evaluiert dich als Studierende bezüglich deines Wissen, erbrachter Leistung und Haltung gegen- über Patienten und Kollegen. (Evaluationsformulare erhältlich auf der ÖH Medizin und in der Studien- und Prüfungsabteilung)
Weiters musst du für Dokumentation ein klinisches Logbuch führen, in dem du Zeitraum, Lokalität, Betreuender, Ablauf, Tätigkeit und Erlerntes chronologisches dokumentierst.
Es empfiehlt sich so viel wie möglich zu famulieren um zum einen einen Überblick über einzelne Fächer zu bekommen und um ein Gefühl für die ärztlichen Fertigkeiten zu erlangen.
5. Prüfungssystem SIP
Die Gesamtprüfungen (SIP 1 bis SIP 6) sind als schriftliche Prüfungen konzipiert, bei denen der Stoff des Studienjahres in einer summativen integrierten Prüfung geprüft wird. Zielsetzung ist dabei, die Kenntnis und das Verständnis für den Lernstoff der jeweiligen SIP zu überprüfen.
Zu den Hauptterminen wird in Form von Multiple-Choice- Fragen geprüft. Bei bis zu 30% der Fragen können auch mehre Antworten richtig sein, die Anzahl der richtigen Antworten wird hierbei aber in der Frage angegeben. Zu Termin mit recht wenigen Bewerbern (ca. 50 Studierende) kann die Prüfung auch mittels offenen Fragemodus abgehalten werden.
Die Bestehensgrenze bei der SIP1 liegt bei 66,6% Gesamt und 60% innerhalb der einzelnen Blöcke. Sollten 66,6% gesamt erreicht werden, jedoch in einem Block die 60% Marke nicht gelingen, so besteht die Möglichkeit nur diesen einen Block zu wiederholen. Bei jeder weiteren SIP (SIP2- SIP6) liegt die Bestehensgrenze bei 60% und es können bis zu 2 Blöcke wiederholt werden.
6. Diplomarbeit
Wie finde ich ein passendes Thema?
Genaugenommen gibt es hier viele Möglichkeiten sich einer Diplomarbeit anzunähern. Du solltest bedenken , dass du vermutlich sehr viel Zeit in deine Diplomarbeit investierst, daher gilt als oberstes Gebot, das Interesse an deinem Thema. Solltest du schon konkrete Vorstellungen zu einem Thema haben, kannst du diverse Vortragende oder Profs direkt ansprechen. Oder du siehst dich einfach einmal in der Themenbörse um und kontaktierst die zuständigen Betreuer, die dort angegeben sind.
Wer kann meine Diplomarbeit betreuen?
Grundsätzlich kein jeder, der habilitiert ist deine Diplomarbeit betreuen.
Solltest du bereits einen Thema gefunden haben, aber dein Betreuer nicht habilitiert sein, so besteht die Möglichkeit diesen Betreuer von der MUW anerkennen zu lassen. Dein Betreuer muss selbstverständlich nicht an der MUW angestellt sein.
Welche Fristen darf ich nicht verpassen?
Bis Ende November des 7. Semesters muss dich dein Betreuer für die Diplomarbeit angemeldet haben.
Welche Methodenseminare muss ich besuchen?
Am besten besprichst du die Wahl deiner Methodenseminare mit deinem Betreuer, ersollte wissen welche Seminare sich für dich eignen und dir das Arbeiten an deiner Diplomarbeit erleichtern.
7. Ergänzungsprüfungen
Ergänzungsprüfung: Latein
Falls du noch kein Latein hattest ist dies kein Problem. Du musst innerhalb des ersten Abschnittes eine Prüfung ablegen. Diese behandelt aber nicht den gesamten Lehrstoff der Oberstufe, sondern lediglich die medizinische Terminologie, die für das Medizinstudium notwendig ist.
Wie musst du nun vorgehen?
Du belegst einfach die Vorlesung “Medizinische Terminologie“. Diese beginnt im Oktober und dauert ca. April. Die Anmeldung erfolgt direkt in der ersten Vorlesung genaue Details zu den Terminen findest du auf Medcampus. Das Ablegen der Prüfung ist zum ersten Mal im Mai, also gegen Ende des 2. Semester, möglich.
Was erwartet dich bei der Prüfung?
Die Prüfung besteht aus 3 Teilen, von denen jeder positiv sein muss.
1.Analyse und Übersetzung von Termini ins Deutsche
2.Übersetzung von Termini aus dem Deutschen in Form eines Kreuzworträtsels
3.Grammatik zusammengesetzter Termini
Die Bestehensgrenze liegt in allen Bereichen bei 60% und die Prüfung kann bis zu 4 mal wiederholt werden.
Wie kannst du dich auf die Prüfung vorbereiten?
Professor Streicher, welcher auch die Vorlesung hält, bietet ein Skriptum an, das die Vorlesungsfolien beinhaltet. Des weiteren gibt es auf der ÖH (AKH Ebene 6M) ein Skriptum von Studierenden für Studierende, das die Inhalte der Vorlesung kompakt zusammenfasst. Wer bereits Latein hatte, kann die Vorlesung selbstverständlich auch besuchen und erhält noch positiver Absolvierung 3 Wahlfachstunden.
Bis wann musst du die Prüfung ablegen?
Die Prüfung sollte bis Ende des 3. Semesters positv absolviert werden. Unter bestimmten Umständen ist die Verlängerung um ein weiteres Semester möglich.
Ergänzungsprüfung: Biologie
Solltest du in der Oberstufe kein Biologie gehabt haben, musst du noch eine Biologieprüfung ablegen.
Wann findet die Prüfung statt?
Es gibt je einen Termin im Jänner, Mai und September.
Wie melde ich mich für die Prüfung an?
Auf der Hompage der Medizinischen Universität Wien findest du das Anmeldeformular, welches du ausgefüllt an die angegeben E-mailadresse schickst.
Wie sieht die Prüfung aus?
Zur Prüfung kommen freie Textfragen, für deren Beantwortung du 90 Minuten Zeit hast. Du solltest auf jeden Fall einen amtlichen Lichtbildausweis und Schreibzeug mitbringen.
Wie kann ich mich auf diese Prüfung vorbereiten?
Als offizielle Lernunterlage gilt Linder; Biologie Band 1 bis 3. Hier solltest du beachten, dass du aus einer nicht all zu alten Auflage lernst (mind. 20. Auflage). Geprüft werden nur medizinisch Relevante Themen, also schränkt sich der Stoff doch um einiges ein.
Hier noch der Link der Universität:
8. Gremien
Universitätsrat
Der Universitätsrat ist vergleichbar mit dem Aufischtsrat einer Firma und besteht aus 5 universitätsfremden Personen: Dr. Erhard Busek (Vorsitzender) – ehemaliger Vizekanzler und Wissenschaftsminister Dr. Elisabeth Hagen – Direktorin des Wiener Instituts für internationale Wirtschaftsvergleiche Rudolf Klausnitzer – Medienmanager Dr. Johannes Strohmayer – Investmentbanker Prof. Robert Schwarcz – Neurowissenschaftler an der University of Maryland Der Vorsitzende der ÖH hat in den Sitzungen des Unirates Rederecht bei Angelegenheiten, welche die Studierenden betreffen. Des weiteren steht es dem Studierendenvertreter zu, sich zu Dingen betreffend des Entwicklungsplans, der Genehmigung des Organisationsplans, und der Leistungsvereinbarung zu äußern. Zu den Aufgaben dieses Gremiums zählen unter anderem die Wahl des Rektors/der Rektorin bzw. die Besetzung der Vizerektorate. Die genauen Aufgaben des Unirats findet man im UG 02, §21,
Senat
Der Senat ist das höchste demokratisch gewählte Kollegialorgan der Universität. Seine Funktionsperiode umfasst 3 Jahre. Wichtige Kompetenzen des Senats sind z.B. die Genehmigung von Curricula. Unser Senat besteht derzeit aus 24 Mitgliedern, die Studierendenvertretung stellt nach Wahlergebnis 6 Mitglieder: Judith Böhm, Julia Straub, Martin Andreas, Stefan Konrad, Johannes Forster (alle ÖMU) und Sandra Eder (VSStÖ). Des weiteren sind 13 Universitätsprofessoren (Professorenkurie), 4 Vertreter des Mittelbaus und ein Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat gewählt. Der Senat tagt regelmäßig einmal im Monat bzw. zu besonderen Anlässen in einer außerordentlichen Sitzung. Genauere Informationen über die Wahl bzw. die Aufgabenbereiche des Senats findest du im §25, UG 02.
Curriculumsdirektion
Zur besseren Koordinierung der einzelnen Curricula sind an unserer Universität drei Curriculumdirektionen eingesetzt, eine jeweils für die Humanmedizin, Zahnmedizin und die postgradualen Studien. Die Curriculumdirektionen veranstalten regelmäßig Jour Fixes mit der ÖH, um aktuelle Probleme zu besprechen und Lösungen zu finden.
Curriculumdireketion Humanmedizin
Zur besseren Koordinierung des Studienplans werden vom Vizerektorat für Lehre- und Studienangelegenheiten 4 Curriculumdirektoren eingesetzt. Curriculumdirektorin der Humanmedizin ist Frau Prof. Rieder. Ihre Stellvertreter sind Herr Prof. Horn (zuständig für Prüfungsangelegenheiten), Herr Prof. Zlabinger (zuständig für Diplomarbeiten und Famulaturen) und Herr Prof. Luger (zuständig für die klinische Ausbildung). Die Curriculumsdirektion ist vor allem für die reiblungslose Abwicklung des Studienplans aber auch für dessen Weiterentwicklung und Veränderung zusrtändig und verantwortlich. Studienplanänderungen müssen grundsätzlich von der Curriculumkommsission beschlossen werden, allerdings gibt es auch Bereiche, die die Curriculumdirektion ohne Beschluss verändern kann. Bei regelmäßigen Jour fixe mit der Curriculumdirektion besprecht die Studienvertretung aktuelle Problematiken des Studienplanes und diskutieren Vorschläge zur Weiterentwickung des Studiums..
Curriculumkommission
Die Curriculumkommission ist eine Arbeitsgruppe des Senates, die speziell für die Agenden der jeweiligen Studienrichtung (Humanmedizin, Zahnmedizin, postgraduale Studien) eingerichtet ist. Von den 12 Mitgliedern der Kommission haben die Studierenden 4 Plätze inne. Größere Änderungen an den Curricula werden hier im Vorfeld diskutiert und abgestimmt und anschließend zum Beschluss an den Senat weitergeleitet.
ÖH Bundesvertretung
Die Bundesvertretung ist das höchste Studierendenparlament Österreichs. Wichtige Aufgaben sind die Diskussion und Beschlussfassung zu Angelegenheiten, die die Universitäten österreichweit betreffen. Beispiele hierfür sind u.a. Zugangsbeschränkungen und die Unifinanzierung. Die BV besteht derzeit aus 85 Mandataren, die aufgrund der Wahlergebnisse an den einzelnen Universitäten, pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen indirekt von den jeweiligen ÖHs an den Unis entsendet werden. Die Anzahl der Mandatare, die jede Hochschule entsenden darf, hängt von der aktuellen Studierendenanzahl ab. Die MUW entsendete 2 Mandatare in die Bundesvertretung, diese sind derzeit Stefan Konrad und Eric Reida.
Blockplanungsteam
Laut Satzung der MUW muss für jeden Block ein Blockplanungsteam eingerichtet werden. Dieses besteht aus einer Gruppe in diesem Block unterrichtender Professoren, dem Blockkoordinator sowie einem Mitarbeiter der Studienvertretung. Im Allgemeinen tagen die Blockplanungsteams mindestens einmal pro Studienjahr. Im Blockplanungsteam werden Thematiken wie Ablauf des Blocks, Problematiken und vor allem studentischer Seite vorgeschlagene Verbesserungsvorschläge besprochen. Wenn du einen Vorschlag zu einen Block hast, eine Beschwerde oder auch Lob zu einem Block hast dann schreib einfache eine Email an human [at] uv-medizin [dot] at
Lineplanungsteam
Laut Satzung der MUW muss für jede Line ein Lineplanungsteam eingerichtet werden. Dieses besteht aus einer Gruppe in dieser Line unterrichtender Professoren, dem Linekoordinator sowie einem Mitarbeiter der Studienvertretung. Im Allgemeinen tagen die Lineplanungsteams mindestens einmal pro Studienjahr. Im Lineplanungsteam werden Thematiken wie Ablauf der Line, Problematiken und vor allem studentischer Seite vorgeschlagene Verbesserungsvorschläge besprochen. Wenn du einen Vorschlag zu einer Line hast, eine Beschwerde oder auch Lob zu einer Line hast dann schreib einfache eine Email an human [at] uv-medizin [dot] at.
Tertialplanungsteam
Laut Satzung der MUW muss für jedes Tertial ein Tertialplanungsteam eingerichtet werden. Dieses besteht aus einer Gruppe in diesem Tertial unterrichtender Professoren, dem Tertialkoordinator sowie einem Mitarbeiter der Studienvertretung. Im Allgemeinen tagen die Tertialplanungsteams mindestens einmal pro Studienjahr. Im Tertialplanungsteam werden Thematiken wie Ablauf des Tertial, Problematiken und vor allem studentischer Seite vorgeschlagene Verbesserungsvorschläge besprochen. Wenn du einen Vorschlag zu einenem Tertial hast, eine Beschwerde oder auch Lob zu einem Tertial hast dann schreib einfache eine Email an human [at] uv-medizin [dot] at.
Berufungskommission
Die Berufungskommission wird jeweils gegründet, wenn die Position des Vorstandes einer Klinik/eines Institus neu ausgeschrieben werden soll. Nach dem UG 02 setzt sich eine Berufungskommission aus Professoren, Vertretern des Mittelbaus und Studierenden zusammen. Des weiteren ist ein Vetreter/eine Vertreterin des AKGl ohne Stimmrecht in den Sitzungen dabei. Die Aufgaben der Kommission, welche sich selber einen Vorsitzenden wählt, sind es, den Ausschreibungstext zu formulieren, die Bewerber/Bewerberinnen zu sichten, zu sortieren und von Gutachtern beurteilen zu lassen. Anschließend erstellt die Kommission einen Dreiervorschlag aus den Bewerberinnen und Bewerbern und gibt diese dem Rektorat bekannt, welches anschließend in Verhandlungsgespräch mit den jeweiligen Personen tritt. Der Beweber oder die Bewerberin, welche sich mit dem Rektorat einigt erhält dann einen „Ruf“, welcher nun angenommen, oder aber auch abgelehnt werden kann.
Habilkommission
Die Aufgabe der Habilkommission ist es, Bewerber/Beweberinnen zur Habilitation zu bestätigen oder abzulehnen. Möchte sich ein wissenschaftlicher Mitarbeiter/Mitarbeiterin habilitieren, also die Lehrbefugnis an der Universität, erhalten, muss er oder sie ein Habilitationsverfahren durchlaufen. In diesem Verfahren werden sowohl die Fähigkeiten zur Forschung und die bisherigen Erfolge, als auch die didaktischen Fähigkeiten der Bewerberin, des Bewerbers überprüft. Wenn diese erfüllt sind spricht die Habilitationskommission nach einem Abschließenden wissenschaftlichen Hearing einen positiven Bescheid aus. Sollten bestimmte Kriterin nicht erfüllt worden sein, fällt die Kommission ein negatives Urteil. Nach positiver Absolvierung ist die Bewerberin, der Bewerber dazu berechtigt, den Titel a.o. Professor zu führen.
UV Sitzungen
Die Sitzungen der Universitätsvertretung müssen lt. Gesetz mindestens 2 mal im Semester stattfinden. Der Vorsitzende beruft die Sitzung ein und erstellt die Tagesordnung. Eingeladen werden alle Mandatarinnen bzw. Mandatare sowie die Referentinnen/Referenten der UV. Die UV an der MUW setzt sich aus 9 Mandataren/Mandatarinnen zusammen. Jede/jeder führt eine Stimme und besitzt sowohl Rede- als auch Antragsrecht. Geführt wird die Sitzung vom Vorsitz. In der UV werden Beschlüsse gefasst und Arbeitsgruppen gegründet, das Vorsitzteam und die Referate berichten über ihre Arbeit bzw. aktuelle Probleme. Es wird auch über das Budget der UV und mögliche größere Investionen diskutiert und abgestimmt.
Ausschüsse der Universitätsvertretung
Lt. dem Gesetz ist die Universitätsvertretung dazu verpflichtet, bestimmte Ausschüsse einzurichten, welche sich mit den verschieden Themenstellungen zu beschäftigen hat.Einige davon sind verpflichtend, andere wiederum können, müssen aber nicht eingerichtet werden. An unserer UV gibt es den Ausschuss für
- Ausschuss für wirtschaftliche Angelegenheiten
- Ausschuss für Sozialpolitik
- Ausschuss für Bildungspolitik
Die Ergebnisse der Ausschüsse werden dann in der UV diskutiert und beschlossen.
Sitzungen der Ausschüsse der Bundesvertretung
Auch die BV bildet Ausschüsse zu den verschieden Themen, im prinzip ident zu denen der UV. Momentan gibt es an der BV die Ausschüsse für
- Ausschuss für wirtschaftliche Angelegenheiten
- Ausschuss für Sozialpolitik
- Ausschuss für Bildungspolitik
- Ausschuss für Sonderprojekte
- Ausschuss für Gleichbehandlungsfragen
Die Ergebnisse der Ausschüsse werden dann in der Sitzung der BV diskutiert und beschlossen. Krisensitzungen




